Detektive sorgen für Aufklärung mit Bildbeweisen- auch im Ausland!

Vom Partner betrogen und dabei den Lebensgefährten beim Seitensprung im Urlaub ertappt – der Klassiker weshalb man einen Detektiv beauftragt. Der sorgt mit seiner Kamera und dabei entstandenes Bildmaterial für Aufklärung. Dabei kann es auch mal darum gehen, im Ausland Beweise zu beschaffen.

Wenn zum Beispiel ein Partner in den Single-Urlaub fliegt und man ruft im Hotel an und bekommt dann durch Zufall mit, dass der Partner mit jemand anderem im Zimmer ist. Dann geht es darum im Ausland zu ermitteln – das bewältigen normal nur erfahrene Fachleute (private Ermittler) bei Ihnen vor Ort zum Beispiel. Doch was ist eine gute Detektei? Jemand der günstig und zuverlässig den Betrug aufdeckt und belegt – ohne viel Ärger dabei zu verursachen.

Selbst zu ermitteln ist unmöglich, da der Partner misstrauisch weerden würde und versuchen würde seinen Seitensprung zu verschleiern. Eine Person, die niemand kennt – ein „Detectiv“ – bietet sich hier ganz hervorragend an.
Die Geschichte der Detektive (private Ermittler) geht bis ins 18.Jahrhundert zurück. Damals streiften in London Polizisten in Zivil durch die Gesellschaft, um so die Kriminellen zu fassen. Diese Zivilpolizisten werden noch heute „Detectives“ genannt.

Der private Ermittler hat anders wie die Polizei mit ihren Hoheitlichen Rechten nur zivile Rechte („Jedermannrechte“). Er hat normalerweise keinerlei Schusswaffen bei sich und auch nicht „bei Gefahr“ Personen oder Räume „stürmen“. Observationen (Personenbeobachtungen), Recherchen, Befragungen sind die Techniken eines „Detektives“. Sollte es ins Ausland gehen, sind Fremdsprachenkenntnisse und das Wissen über die jeweiligen Kulturgepflogenheiten von Vorteil.

In Deutschland muss man in dem Berufsbild aber auch keine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen wie in fast allen anderen Berufsbildern. Sie sind nicht dem Bewachergerbe („Security“) sondern dem Ermittlergewerbe zuzuordnen. Wenn ein Kunde die Dienste einer Detektei in Anpsruch nimmt, kommt dabei ein Dienstvertrag laut BGB (Bürgerliches Gesetz-Buch) zustande. Es wird keinerlei Erfolg garantiert. In Ausnahmefällen sollen Informationen bei Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) besorgt werden. Normalerweise ist ein privater Ermittler aber in Fällen unterwegs wo die Polizei nicht tätig wird. In Verdachtsfällen privater Natur: Seitensprüngen, „Schwarzfeiern“ am Arbeitsplatz, Diebstahl am Arbeitsplatz eventuell sogar Wirtschaftsspionage, Schwarzarbeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen lokal ansässigen Arzt usw. Es gibt keinerlei geprüfte Arbeitsbezeichnungen, allerdings gibt es Weiterbildungen, die rund zwei Jahre in Form von Wochenendseminaren, die dann in die Berufsbezeichnung „Geprüft“ enden, allerdings kann man auch ohne Ausbildung tätig werden. Es gibt Ähnlichkeiten zum Beruf des Journalisten, wo auch recherchiert werden muss, auch Leute aus der Sicherheitsbranche, Security oder Polizei, wechseln Des Öfteren zum privaten Ermittler.

„Im Urlaub ertappt“ – das ist das Ziel von privaten Ermittlern, die einen Seitensprung im Ausland beweisen sollen. Dabei ist es nebensächlich ob der Detektiv Wien, Paris oder London im Blick hat. Es gibt Firmen von privaten Ermittlern, die sich auf einzelne Länder sepzialisert haben – hier muss der Kunde sich passend zum Urlaubsland seines Partners einen Spezialisten zunächst heraussuchen. Es geht hier nicht nur um Fremdsprachenkenntnisse. Man sollte Informanten im jeweiligen Land haben, und genaue Ortskenntnisse besitzen, sodass die Ortung der Zielpersonen zügig vonstatten geht. Mithilfe von Bildern, „geschossene“ Fotos vor Ort im Ausland, das die Zielperson beim Fremdgehen eindeutig zeigen ist der Fall abgeschlossen. Der Detektiv muss sich dabei gekonnt und getarnt an die Zielperson heranschleichen zum Beispiel im Café am Nebentisch und dabei noch unauffällig Fotos machen, eine hohe Kunst, die nur wenige private Ermittler beherrschen. Normal ist jeder beim Fremdgehen also bei einem Regelverstoß der moralischen Art sehr vorsichtig – naturgemäß. Anders wie man es aus Fernsehserien her kennt, muss an „Anschleichen“ zur Observation einer Zielperson viel unauffäliger geschehen. Ein Blick zuviel in die Richtung des Observierten kann schon zuviel sein. Der Ermittler gilt dann als „verbrannt“ und muss einen Mitarbeiter mit der weiteren Beobachtung beauftragen.

Bei einer Observation im Ausland ist unbedingt auf die Gepflogenheiten im jeweiligen Land zu achten. Kleidung, Verhalten, Sprache als das sollte beherrscht werden, um nicht aufzufallen. So ist eine Observation im Ausland mit eindeutigem Bildmaterial natürlich nicht ganz günstig. Aber gute Arbeit sollte eben auch gerecht bezahlt werden. Die Tatsache eindeutige Beweise zu haben, die die Unschuld oder Schuld des Partners bezeugen ist für viele Kunden weitaus größer einzuordnen als finanzielle Ersparnisse.
Vor Gericht sind Fotos meistens nicht zugelassen, um zu einem Urteil zu kommen. Für private Angelegenheiten sind Fotos allerdings die beste Möglichkeit Beweise in den Händen zu halten. Fot wird auch ein Erfolgshonorar bei eindeutigen Schnappschüssen vereinbart – zwischen Kunde und privaten Ermittler. So wird der Ermittler zusätzlich motiviert Topleistungen zu bringen. Spesen müssen natürlich vom Kunden auch bezahlt werden. Flug, Zuganreise oder ähnliches und Hotelkosten fallen darunter.

Ein Ermittler sollte auch mit der Möglichkeit rechnen, dass er von der Zielperson körperlich oder verbal attackiert wird. Wenn man beim Fremdgehen erwischt wurde und der Verust der Partnerschaft droht, dann „rasten“ viele Betroffene „aus“. Das Absolvieren von Kampfsport ist hier von Vorteil. Auch der Versuch die gemachten Fotos zu vernichten, also der Griff an die Kamera und das Entfernen des Chips sollte verhindert werden können.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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