Foto- und Videoaufnahmen im öffentlichen Raum

Digitale Beweissicherung ist aus technischer Perspektive aus gesehen keine große Schwierigkeit mehr. Smartphones und Social Media machen Bildaufnahmen allgegenwärtig. Als zentrales Werkzeug in ihrer Ermittlungsarbeit nutzen auch Detekteien Fotos und Videos. Doch was ist im öffentlichen Raum erlaubt und wo beginnt die Verletzung von Rechten?

Das Spannungsfeld, in dem Detekteien stehen erzeugt sich auf der einen Seite aus dem Informationsinteresse und der Sicherung von Beweisen, auf der anderen Seite jedoch steht die Privatsphäre, stehen Persönlichkeitsrechte, die geschützt werden müssen. Für private Auftraggeber und Unternehmen beispielsweise bei Betrugsverdacht werden genau diese Aspekte besonders relevant.

Rechtliche Grundlagen: Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

Gehen wir vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus. Den rechtlichen Rahmen bildet dazu das Grundgesetz Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG, indem es unter anderem wichtige Schutzbereiche und Fallgruppen herausstellt. Ein weiterer rechtlicher Rahmen besteht im „Recht am eigenen Bild“ (§ 22 KunstUrhG). Dieses Gesetz besagt, dass grundsätzlich nur mit Einwilligung Bildnisse verbreitet werden dürfen. Fotos und Videos tragen personenbezogene Daten. Eine Verarbeitung ist daher nur bei berechtigtem Interesse zulässig.

Im Kern bedeutet das, dass die Interessen von Auftraggeber und die der betroffenen Person abgewogen werden müssen. In der Praxis bedeutet es unter anderem aber auch, dass sogar zulässige Aufnahmen dennoch nicht veröffentlicht werden dürfen.

Gut zu wissen: Detektive dürfen ausschließlich im Rahmen der „Jedermannsrechte“ handeln – ohne Sonderbefugnisse.

Was Detekteien im öffentlichen Raum dürfen

Handelt es sich um frei zugängliche Flächen, ist eine Observation und Dokumentation erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Straßen, Plätze, Restaurants oder Einkaufszentren. Möglich ist auch das Filmen und Fotografieren zur Beweissicherung: dennoch nur, wenn berechtigtes Interesse vorliegt, was bei einem Betrugsverdacht der Fall wäre. Personen können im öffentlichen Raum verfolgt oder beobachtet, Bewegungsprofile unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit erstellt werden. Betreffend der Beweisdokumentation gilt, dass nur rechtmäßig erhobene (also Fotos, Videos, schriftliche Protokolle) vor Gericht zulässig sind und verwendet werden können.

Schon gewusst? Das Fotografieren im öffentlichen Raum ist oft erlaubt – die Veröffentlichung aber häufig nicht

Wo klare Grenzen beginnen

Verbotene Maßnahmen: Dazu gehört das Betreten der Privatwohnung oder privater Grundstücke. Verboten ist das heimliche Abhören von Gesprächen (Basis § 201 StGB). Auch der Zugriff auf private Daten aus Handy, E-Mail oder einer Cloud ist verboten.

Die Intimsphäre ist absolut geschützt. Das sind in der Praxis: Wohnung, Umkleiden und andere geschützt Räume.

Auch im öffentlichen Raum gibt es Einschränkungen, wenn gezielte und intensive Überwachung nicht verhältnismäßig ist.

Videoüberwachung: Diese ist nur bei einem klar definiertem Zweck und bei berechtigtem Interesse möglich. Den rechtlichen Rahmen dazu bietet unter anderem die DSGVO.

Als Grundregel gilt: Die Anforderungen an die Rechtfertigung steigen, je stärker der Eingriff ist.

Besonderheit: Aufnahme vs. Veröffentlichung

Aufnahme:im öffentlichen Raum oft zulässig
Veröffentlichung:regelmäßig nur mit Einwilligung der abgebildeten Person erlaubt
Ausnahmen:Personen als „Beiwerk“ und öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen
Wichtig:Weitergabe an Anwalt/Gericht ist nicht gleich einer öffentlichen Veröffentlichung
Risiko:Social Media Upload kann schnell rechtswidrig sein

Praxiseinblick: So arbeiten Detekteien mit Foto und Video

In der Vorbereitungsphase definieren Detektiv zunächst das Ziel. Das könnte beispielsweise der Nachweis eines bestimmten Verhaltens sein. In der aktiven Phase der Durchführung erfolgt eine diskrete Beobachtung im öffentlichen Raum. Bei relevanten Situationen erstellen Detektive gezielt Fotos oder Videoaufnahmen. Dokumentiert werden Ort, Uhrzeit und Datum, sowie der Kontext, der während Aufnahme vorherrscht. Aus Fotos und Berichten stellt ein Detektiv dann ein belastbares Gesamtbild zusammen.

Interessant: Schon eine erkennbare Person im Bild kann ausreichen, um Persönlichkeitsrechte zu berühren

Für rechtssichere Observationen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Detektei wie die LB Detektive GmbH, die gesetzliche Vorgaben einhält und gerichtsverwertbare Ergebnisse liefert.

Risiken für Auftraggeber und Privatpersonen

Für Privatpersonen, die eigenständig Aufnahmen machen, können die Aktionen illegal werden. Unter anderem bei heimlichen Tonaufnahmen, die strafbar sind.

Es bestehen verschiedene Gefahren wie:

  • Beweisverwertungsverbot
  • Schadensersatzansprüchen
  • strafrechtlichen Konsequenzen

Auch die Verhältnismäßigkeit kann überschritten werden und die gesamt Beweisführung damit entwerten. Bei unzulässiger Veröffentlichung besteht das Risiko einer Rufschädigung.

Fazit

Für die Ermittlungsarbeit sind Fotos und Videoaufzeichnungen ein bedeutendes Instrument für die Ermittlungsarbeit von Detektiven. Der öffentliche Raum erweist sich mit mehr Freiheiten, bedeutet aber noch lange keinen Freifahrtschein. Als Kernkriterien gelten berechtigtes Interesse, Verhältnismäßigkeit und der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die größten rechtlichen Gefahren bestehen bei der Veröffentlichung und beim Überschreiten der Privatsphäre. Eine professionelle Detektei kann für eine rechtssichere Beweissicherung sorgen.

FAQ

Darf ein Detektiv im öffentlichen Raum fotografieren?

Unter bestimmten Umständen dürfen Detektive Fotos im öffentlichen Raum fotografieren. Die Voraussetzung dazu ist unter anderem ein berechtigtes Interesse und Verhältnismäßigkeit.

Ist Filmen ohne Einwilligung erlaubt?

Teilweise im öffentlichen Raum ja, aber mit Einschränkungen, vor allem bei Tonaufnahmen.

Wann brauche ich eine Einwilligung?

Bei der Veröffentlichung oder gezielter Darstellung einer Person.

Sind solche Aufnahmen vor Gericht verwertbar?

Aufnahmen sind vor Gericht nur verwertbar, wenn diese rechtmäßig erhoben wurden.


Am Ende unseres Artikels möchten wir unseren Leser noch einen Hinweis geben:

Die Inhalte aus unserem Beitrag dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernommen. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollte stets ein Fachanwalt oder eine qualifizierte Beratungsstelle konsultiert werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)